Vorteile/Kosten

Vorteile

  • Keine langen Wartezeiten 
  • Bei eigener Kostenübernahme kein Eintrag in die Krankenversicherungsakte, was vor allem vorteilhaft ist, wenn noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen worden ist oder in nicht ausreichender Höhe
  • Auch als "Übergang" zur Therapie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten/einer Psychologischen Psychotherapeutin möglich z. B. wegen zu langer Wartezeiten
  • Als Ergänzung oder im Nachgang einer anderen Therapie ebenso möglich. Nach erfolgter Schweigepflichtsentbindungserklärung Absprache mit schon begleitenden Psychiatern, Psychologen etc., um optimale Ergebnisse zu erzielen (Arbeit Hand-in-Hand; natürlich auch wenn es im Anschluss noch in eine von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlte Therapie geht)
  • Die von mir angebotenen Therapieverfahren sind auch in Deutschland wissenschaftlich anerkannt (EMDR, Hypnotherapie) und/oder zum Beispiel in Österreich (Gesprächspsychotherapie, Gestalttherapie)
  • EMDR und Hypnotherapie wirken in der Regel deutlich schneller als andere Therapieformen und werden auch in Deutschland von Psychologischen Psychotherapeut*innen angewandt

 

Zudem gilt EMDR als die wirksamste und schnellste Therapieform bei Traumafolgestörungen:

Schon nach der ersten erfolgreichen EMDR-Sitzung erleben die meisten Patienten eine deutlich entlastende Veränderung der Erinnerung, auch die damit verbundene körperliche Erregung klingt ab und negative Gedanken und Emotionen können neu und positiver umformuliert werden.

Auch wenn EMDR in der Regel schneller wirkt als andere Therapieformen bei Traumafolgestörungen, ist diese Methode kein Wundermittel und man kann nicht von vornherein festlegen, wie viele Sitzungen nötig sind.

 

Weitere Informationen dazu - inbesondere ein interessantes Video zu EMDR - findest du auf meiner Seite unter "Werkzeuge/Therapieformen" und unter "Kinder".

 

 

Kosten

Für meine Leistungen erlaube ich mir ein Honorar in Höhe von 100 € die Stunde zu berechnen (ausgenommen Hypnosen zur Raucherentwöhnung; siehe weiter unten). 

 

Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung. Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) oder anderweitige Gebührenverzeichnisse finden keine Anwendung. Die Leistungen beziehen sich auf eine Zeitstunde von 60 Minuten und Leistungserbringung in meiner Praxis.

 

Für die Raucherentwöhnung berechne ich 300 €. Sollten Sie nach der ersten Sitzung nicht rauchfrei sein, bekommen Sie die 2. Sitzung kostenlos. Der Preis mag zunächst hoch erscheinen aber bedenken Sie:

 

Die meisten Raucher rauchen im Schnitt täglich bis zu 20 Zigaretten. Eine Zigarette kostet im Schnitt 0,35 €. Somit kommt der Durchschnittsraucher auf Ausgaben in Höhe von 210 € im Monat, auf 2.520 € im Jahr und auf 25.200 € in 10 Jahren. Mein Honorar hat sich somit bereits nach 43 rauchfreien Tagen amortisiert. 

 

Das Honorar wird überwiesen mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen oder alternativ bar oder per EC-Karte gezahlt. 

 

Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor dem Termin abgesagt oder verschoben werden, ohne dass ein Honorar fällig wird. Wird ein Termin ohne Absage nicht wahrgenommen, sind die Kosten im vollen Umfang zu entrichten.

 

Einige private Krankenversicherungen und Heilpraktiker-Zusatzversicherungen erstatten (anteilig) alternative psychotherapeutische Leistungen.  Sprechen Sie daher mit Ihrer Krankenversicherung über eine Bezuschussung oder Kostenübernahme.

 

Kostenübernahme

 

Es gibt verschiedene Wege der Kostenübernahme. Auch wenn in vielen Fällen das Honorar für alternativ und ganzheitlich arbeitende Psychotherapeuten, als auch für Heilpraktiker für Psychotherapie privat entrichtet werden muss, so erstatten manche private Krankenversicherungen und Heilpraktiker-Zusatzversicherungen anteilsmäßig oder sogar in vollem Umfang derartige Psychotherapie-Leistungen. Sprechen Sie hierzu bitte im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse, denn eine Kostenübernahme im Nachhinein wird generell abgelehnt. Selbst wenn keine der Kassen die Leistungen übernimmt, so haben Sie unter Umständen immer noch die Möglichkeit die Leistungen im Rahmen Ihrer Lohnsteuer- bzw. Einkommensteuererklärung geltend zu machen und steuerlich anrechnen zu lassen.

 

Vorgehen bei gesetzlichen Krankenkassen

Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung für Heilpraktiker für Psychotherapie ist nur in Ausnahmefällen möglich. Es besteht hierfür keine Kostenübernahmepflicht. Gemäß §13, Abs. 3 SGB V kann sich eine gesetzliche Krankenkasse nach eingehender Prüfung jedoch bereiterklären, Leistungen im Rahmen einer Einzelfallentscheidung die Kosten zu übernehmen. 

 

 

Kostenübernahme durch private Krankenkassen

Einige privaten Krankenversicherungen übernehmen in Einzelfällen auf Anfrage Therapiekosten, wenn dies zur Überbrückung der Wartezeit erforderlich ist, bis ein kassenzugelassener Therapeut gefunden ist. Je nach individuellen Vertragsbedingungen der Krankenversicherung kann der Umfang der Leistungen (z.B. Stunden pro Jahr) sehr unterschiedlich sein. 

 

Für Patienten, die generell auf Heilpraktikerleistungen setzen, bieten die privaten Krankenkassen Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen an, die durchaus umfangreiche Behandlungen zulassen. Hier ist darauf zu achten, dass der Versicherer auch die Leistungen für den Bereich der Psychotherapie übernimmt. 

 

Kostenübernahme im Rahmen der Steuererklärung

Die nicht von der Krankenkasse ersetzten Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Das gilt immer dann, wenn es sich um eine gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder der Linderung einer akuten Erkrankung handelt. Kosten für angeordnete Heilbehandlungen (z. B. auf einem Privatrezept) sind anerkannt und somit nach §33 EStG steuerlich absetzbar (Mantelbogen, Außerordentliche Belastungen). Hierzu zählen neben den Heilbehandlungen auch die Fahrtkosten zum Heilpraktiker. Bei Rückfragen gehen Sie bitte auf Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt zu, die geben hierzu gerne Auskunft.

 

Sollten Sie ein Coaching zu Ihrem beurflichen Werdegang bzw. zur beruflichen (Neu-)Orientierung bei mir in Anspruch nehmen, so haben Sie eventuell die Möglichkeit, diese Kosten als Werbungskosten absetzen zu können. Bitte sprechen Sie auch diesbezüglich mit Ihrem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater - auch hierzu geben sie gern Auskunft.